Wann ist ein Arbeitsvisa nötig?
Für viele Gelegenheiten genügt ein Geschäftsvisa, sobald sich jemand eine Wohnung mieten will, braucht er einen Aufenthaltstitel. Ein Arbeitsvisa muss immer im Land vom beteiligten Partner eingeholt werden. Dafür sollte dieser einen Lebenslauf, sowie eine Stellenbeschreibung vorlegen. Sinnvoll ist ebenso eine Begründung, warum es einen ausländischen Spezialisten braucht. Auch die Fragen nach Lohn und Sozialversicherung sind öfters zu klären.
Die Erlaubnis wird von den Immigrationsbehörden in Russland ausgestellt. In den meisten Ländern sind die Einwanderungsbehörden dafür zuständig. Arbeitserlaubnis ist mit Aufenthaltserlaubnis verbunden und in der Regel genügt dafür der Bescheid als E-Mail.
Für das Arbeitsvisa sind folgende Dokumente einzureichen
- Bescheid der Migrationsbehörden
- Pass mit Gültigkeit für den Aufenthaltszeitraum plus 6 Monate
- falls nötig Ausländerausweis für die Schweiz
- Visaantrag inkl. Passfoto
- Krankheitsversicherung im Original
- Bestätigung über die Gesundheit (keine ansteckbaren Krankheiten)
Bei Fragen zur Arbeitserlaubnis helfen wir zu unseren Tarifen gerne weiter.
Für das Studentenvisum gelten ähnliche Bedingungen, hier muss die Partneruniversität die Einladung ausstellen. Der Pass muss bei Studenten noch mindestens 18 Monate gültig sein.
Wenn Sie ein Visa für humanitäre Zwecken möchten, brauche Sie die Einladung aus Russland im Original. Es kann aber auch ein russischer Bürger für Sie vorsprechen. Hier wird in der Regel auf die Konsulargebühr verzichtet. Humanitäre Visa werden auch für Anlässe in Russland, Weiterbildung, Kulturaustausch, Ausstellungen, Wettbewerbe erteilt, also nicht nur für Hilfsleistungen.