Einige Länder, insbesondere Russland, verlangen eine Krankenversicherungsbestätigung. In der Schweiz trägt die Grundversicherung nur Rückführungskosten bis CHF 500,- sowie die doppelten Kosten wie im Wohnkanton für die Arztbehandlung. Für das Russland Visa ist das ungenügend. Zusatzversicherungen oder spezielle Reiseversicherungen decken die Lücke ab.
Wir können für CHF 20,- eine Versicherung abschliessen, die meistens den Erfordernissen genügt.
Trotz ausführlicher Recherche haben wir keine exakten Vorgaben oder Muster gefunden. Die russischen Behörden sind in der Regel grosszügig, wenn die Behandlungskosten ausreichend gedeckt ist und die Rückführung garantiert wird.
Folgende Kosten sollten gedeckt sein und dies muss zwingend in der Bestätigung stehen:
- Kosten für den Notarzt, dringend notwendige ärztliche Behandlung
- Erstattung der Kosten analog den Rückerstattungsbedingungen
- Krankentransport
- Kosten für die Überführung im Falle des Todes.
In der Versicherungspolice müssen die Vertragsnummer und der Name des Versicherten angegeben werden und die gesamte Reisezeit abdecken, für mehrmalige Visa genügt die Aufenthaltsdauer der ersten Reise.
Vom Vorteil ist die Angabe von Beträgen, z.B. Krankheitskosten bis CHF 50’000,-, Rücktransport bis CHF 30’000,-. Die passenden Quellen haben wir, wie schon gesagt nicht gefunden und entsprechende Petitionen werden eingereicht.
Es wäre schön, wenn die Grundversicherung beim Krankentransport grosszügiger wäre.