Allgemeine Informationen
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland für Badeferien, Kultur und Städtereisen. Wir haben zur Türkei eine Webseite erstellt, die wir ausbauen
Schweizer und EU-Bürger brauchen in der Regel kein Visa. Personen in der Schweiz, die keinen EU-Pass haben, müssen sich an die Botschaft in Bern wenden.
Webseite:
http://www.bern.emb.mfa.gov.tr
Adressangaben
Türkische Botschaft
Lombachweg 33
CH 3006 Bern
Telefon:031 359 70 70
Email:botschaft.bern@mfa.gov.tr
Fax:031 352 88 19
Karte:Google Map
Für die meisten Kantone in der Deutschschweiz ist das türkische Generalkonsulat in Zürich zuständig:
Generalkonsulat der Republik Türkei
Weinbergstrasse 65
CH-8006 Zürich
+41 44 368 29 00
konsulat.zurich@mfa.gov.tr
zurih.bk.mfa.gov.tr
Informationen zu Visa
Wir haben aktuell eine Anfrage einer kubanischen Staatsbürgerin, wo es Probleme mit der Terminvereinbarung gibt. Sie muss beim Konsulat vorsprechen. Die türkischen Behörden haben uns ausführlich informiert.
Der Terminantrag erfolgt über das Internet, ist etwas aufwändig, es wird empfohlen sofort die Sprache auf Englisch zu schalten.
Antragsverfahren
Bereiten Sie Ihren Visumantrag in vier Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus, speichern diese und machen sich einen Ausdruck davon: www.konsolosluk.gov.tr
- Bitte drucken Sie das Antragsformular aus und senden es im System weiter.
- Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Wir empfehlen, Ihren Visumantrag möglichst frühzeitig zu stellen. Visaanträge können bis zu drei Monate vor Antritt der geplanten Reise gestellt werden.
- Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise.
Gewünschte Unterlagen
(Bitte die Dokumente in folgender Reihenfolge vorbereiten, und Blätter nicht zusammen heften)
- Visumformular mit Unterschrift (vollständig online ausgefüllt)
- Ausweis (x1 Kopie) und Reisepass (x1 Kopie)
- Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein
- 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis über Flug (Hin- und Rückreise) und Hotel Reservation
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- Es wird empfohlen, die Flug- und Hotelreservierung im ersten Schritt nicht zu bezahlen.
- Personen, die in keinem Hotel bleiben werden, benötigen eine Notariell beglaubigten Nachweis (Original) über Ihren Unterkunft von der Einladenden Person.
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- Wenn Sie Hausbesitzer in der Türkei sind, bringen Sie die Eigentumsurkunde oder Grundbuchauszug mit
- Es wird empfohlen, die Flug- und Hotelreservierung im ersten Schritt nicht zu bezahlen, da es keine Garantie gibt, ob Sie ein Visum erhalten oder nicht.
- Personen, die mit Ihrem Fahrzeug in die Türkei reisen möchten, müssen Ihr Fahrzeugausweis vorlegen
- Unfall- und Reisekrankenversicherung für Türkei
- Mindestdeckung von EUR 30.000.- / USD 30.000.- / CHF 30.000.-
- Die Versicherung muss für den etwaigen Rücktransport in Krankheitsfall, für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme in Krankenhaus aufkommen
- Arbeitsbestätigung oder Schulbestätigung
- Selbstständige legen einen Auszug der Handelskammer vor
- Lohnabrechnung der letzten 3 Monate
- Nicht erwerbstätige Personen müssen eine Bestätigung und Budgetrechnung (Jährlich oder letzten 3 Monate) über die Sozialhilfe/RAV vorlegen
- Kontoauszug der letzten 3 Monate
- Am selben Tag vor dem Termin Kontostand von Bankomat ausdrücken
- Es müssen pro Person und pro Tage min. CHF 50,- auf dem Konto sein
Wichtige Hinweise
- Aufgrund der neuen Rechtsgrundlage muss bei Antragsstellern aus Syrien, Somalia, Sudan und Afghanistan vorerst eine Zustimmung von Innenministerium eingeholt werden.
- Je nach Rückmeldung kann der Antrag innerhalb von 4-6 Wochen entschieden werden
- Dieser Personenkreis muss erst nach der positiven Rückmeldung, Flug und Hotel Buchung nachweisen.
- Bewerber/innen aus diesen 4 Ländern benötigen einen noch mindestens 6 Monate gültigen Schweizer Ausweis.
- Anträge, die an das Innenministerium gesendet werden, müssen Ihren Kontoauszug der letzten 6 Monate einreichen
- Visaanträge für Minderjährige müssen gemeinsam mit den Eltern vor Ort gestellt werden.
- Bei unterschiedlichen Familiennamen müssen Sie sich als Familie ausweisen z.B. Geburtsschein oder Familienausweis Original und Kopie. Bei Heirats-/Geburtsveranstaltungen in anderen Ländern als der Schweiz und der Türkei müssen diese Dokumente auf türkisch, deutsch oder englischen Sprache vorliegen oder übersetzt werden.
- Minderjährige, mit 1 Elternteil oder Begleitperson reisend; müssen aktuelle notarielle Einverständniserklärung vom gesetzlichen Vertreter einholen – Original (Auf türkisch, deutsch oder englisch)
- Im Falle eines geschiedenen oder verstorbenen Elternteils muss die andere Partei das Scheidungsurteil mit Sorgerecht oder Todesurkunde Original und Kopie vorweisen (türkisch, deutsch oder englisch)
- Bezahlung wird nur im Gegenwert der Schweizer Währung und Barbezahlung akzeptiert.
- einfache Einreise CHF 63.- Mehrfach CHF 176.-
- Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können.
- Wir prüfen Ihren Antrag, ob Sie den rechtlichen Voraussetzungen genügt.
- Wir bitten Sie ebenfalls unaufgefordert keine Unterlagen an die Visastelle zu senden. Diese Unterlagen werden nicht bearbeitet. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.