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Zollbestimmungen für Russland

Wir ergänzen hier unsere Visainformationen exemplarisch mit den Zollbestimmungen für Russland, die ähnlich für die ähnlich für die meisten Länder gelten. Drogen, Waffen und Koffer voller Bargeld sind nirgendwo gerne gesehen.

Falls Sie z.B. Waffen mitführen wollen, so ist eine spezielle Genehmigung vorher einzuholen. Gleiches gilt für Kunstwerke oder Antiquitäten. Selbstverständlich ist die Einfuhr von Tieren udn Pflanzen ebenfalls anzumelden. Falls diese auf der roten Liste stehen oder sonstwie geschützt sind, wird es schwierig.

Wir bieten für alle diese Fragen einen Importservice an:
www.erfolg-mit-russland.ch

Doch wollen wir die einzelnen Punkt betrachten:

Medikamente
Wenn diese Drogen oder psychoaktive Substanzen erhalten, so ist die Angabe auf der Zollerklärung verpflichtend. Ebenso braucht es ein Rezept oder sonstige Erläuterung durch einen Arzt mit Angabe der zu behandelten Krankheit

Waffen
Angabe in Zollerklärung und Genehmigung durch das russische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Darauf ist schon bei Abreise zu achten

Persönliche Wertsachen
Diese dürfen den Wert von Euro 10’000,- nicht übersteigen, evtl. Einkäufe vom Duty Free sind daran enthalten. Falls Dinge zur privaten Einfuhr gekauft worden sind, z.B. Geschenke liegt der Freibetrag bei Euro 1500,-

Alkohol und Tabak
Es können max. 3 Liter alkoholische Getränke und Tabakwaren eingeführt werden, entweder 200 Zigaretten oder 50 Zigarren bzw. 250 g Tabak. Weiterhin gibt es Beschränkungen bei Delikatessen z.B. Kaviar