Wenn Sie für einen Gast einladen wollen, der ein Visum benötigt, ist eine Einladung Voraussetzung. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer geschäftlichen Einladung, einer touristischen Einladung oder einer privaten Einladung. Eine Einladung sollte immer als Original vorlegen. Die Visadauer reicht von einer Woche bis 3 Monate. Wir haben hier unsere Erfahrungen zusammen getragen. Eine Garantie können wir nicht geben. Falls etwas nicht passt, bitte nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf
Einladung für Geschäftsvisum
In der Regel genügt eine formlose Einladung mit Firmendaten, Passdaten des Eingeladenen und den Reisezweck. Unter Umständen wird ein Fax akzeptiert. Auch lokale Tochtergesellschaften können Einladungen ausstellen. Empfehlenswert ist die Beilage des Handelsregisterauszugs. Jegliche Arbeitsaufnahme ist verboten, toleriert sind Einsätze bis 1 Woche. Ansonsten kann ein Kurzzeitvisum 120 Tage bei der kantonalen Migrationsbehörde in der Schweiz beantragen werden. Information finden Sie auf unserer Webseite
Unternehmensberatung für Russland Svoe-Delo.
Einladung für Tourismusvisum
Die lokalen Tourismusfirmen sollten beim Schweizer Konsulat im jeweiligen Land bekannt sein, unter Umständen auch registriert. Dann können diese Einladungen ausstellen. Oder falls der Kunde direkt in der Schweiz bucht, ist es die gleiche Form wie ein Geschäftsvisum.
Einladung auf privater Basis
Die Einladung muss hier in Originalform beiliegen. Hier gilt Formlosigkeit und die zuständige Einwohnerkontrolle kann die Zustimmung vorab erteilen. Insbesondere wird in manchen Kantonen die finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft, in Zürich ein Vermögen von 20’000,-, im Aargau keine offenen Steuererforderungen. Wir empfehlen hier wirklich nur gute Bekannte einzuladen sowie darauf zu achten, dass eine Krankenversicherung vorhanden ist.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass es keine Formulare für Einladungen in der Schweiz gibt. Das Konsulat entscheidet jeweils, ob die Einladung akzeptiert wird. Diese sollte immer im Original vorliegen.